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   OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12   

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https://dejure.org/2014,7531
OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 92 Abs. 1 S. 1, § 86 Abs. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2
    Betreibensaufforderung, Mitwirkungspflichten, Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von sachlich begründeten Anhaltspunkten im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung zur Rechtfertigung des späteren Eintritts der Rücknahmefiktion wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses; Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen bei Verletzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von sachlich begründeten Anhaltspunkten im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung zur Rechtfertigung des späteren Eintritts der Rücknahmefiktion wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses; Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen bei Verletzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11

    Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012, NVwZ-RR 2013, 249 m. w. N.; Beschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).

    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).

    Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.).

    19 Da der Kläger innerhalb der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinerlei Reaktion zeigte, anstatt substantiiert darzutun, dass und warum sein Rechtsschutzbedürfnis trotz der vom Verwaltungsgericht mit der Betreibensaufforderung zu Recht aufgezeigten Zweifel nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.), lagen auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens im Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist vor.

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).

    Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.).

    19 Da der Kläger innerhalb der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinerlei Reaktion zeigte, anstatt substantiiert darzutun, dass und warum sein Rechtsschutzbedürfnis trotz der vom Verwaltungsgericht mit der Betreibensaufforderung zu Recht aufgezeigten Zweifel nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.), lagen auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens im Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist vor.

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Dies gilt - anders als der Kläger meint - auch weiterhin nach der von ihm in Bezug genommenen neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 1. März 2012 - C-467/10, Akyüs -, juris).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010, BVerwGE 136, 149 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012, NVwZ-RR 2013, 249 m. w. N.; Beschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
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